Wenn sie oder er die Klasse betritt, schlägt das Herz schneller, Atemnot setzt ein, und die Konzentration auf den Unterrichtsstoff kann man vergessen. Klarer Fall: verknallt in die Lehrerin oder den Lehrer. Wie soll man mit dieser misslichen Situation umgehen? Mithilfe des Strafverteidigers Udo Vetter klären wir über das Phänomen der „verbotenen Liebe“ auf.
Darf ich in meine_n Lehrer_in verliebt sein?
Dass Schüler_innen sich in ihre_n Lehrer_in verlieben, ist keine Seltenheit. Lehrpersonen prägen viele Schüler_innen, da ist es gut nachvollziehbar, dass sie eine spezielle Bindung zu ihnen fühlen. Wenn du dich in eine deutlich ältere Person verliebst, heißt das auch nicht gleich, dass du einen Vater- oder Mutterkomplex hast.
Lehrer_innen sind oft die ersten erwachsenen Personen außerhalb ihrer Familie, zu denen Schüler_innen eine engere Beziehung aufbauen und von denen sie Anerkennung und Wertschätzung erfahren. Diese heimliche Schwärmerei ist ein ganz natürlicher Entwicklungsschritt. In der Pubertät fahren die Gefühle und das körperliche Empfinden Achterbahn – und da werden vielleicht auch Sex und sexuelle Grenzen interessant für dich. Es steckt ja etwas Geheimnisvolles und Aufregendes darin.
Jeder kennt das Gefühl, für einen älteren Star zu schwärmen. Da bleibt einem nur, das entsprechende Poster an die Wand zu pinnen und weiter zu träumen. Doch in der Schule wird die Verliebtheit zum realen Problem, da sich Schwarm und Verehrer_in tatsächlich regelmäßig begegnen. Wenn sie jung, empathisch und locker sind, können Lehrer_innen fast wie vertraute Freund_innen wirken. Das birgt jedoch die Gefahr, dass die Distanz aufgehoben wird, die zwischen dir und einer dir gegenüber rechtlich fürsorgepflichtigen Person besteht.
Dass Lehrer_innen verpflichtet sind, für das Wohlergehen der Schüler_innen zu sorgen. Zusammen mit der Obhutspflicht zählt sie zu den Amtspflichten von Lehrer_innen und macht sexuelle Beziehungen zwischen ihnen und Schüler_innen strafbar.
Vermeide sexuelle Verhältnisse oder Beziehungen mit Lehrer_innen
Auch wenn es dir schwerfällt, lass die Finger davon. Außerhalb der Schule solltest du keinen Kontakt zur_zum Lehrer_in aufnehmen. Private Nachrichten und ständiges Abpassen auf dem Schulflur gelten schon als Stalking. Auch wenn es sich schlimm für dich anfühlt: Jeder Annäherungsversuch bringt beide Seiten in eine peinliche und unangenehme Situation.
Für Teenager gestaltet sich die Schwärmerei meist einseitig, und die Lehrperson würde ein sexuelles Verhältnis nicht in Betracht ziehen. Es gibt aber auch Konstellationen, in denen ein geringer Altersunterschied die Situation verkompliziert – wenn zum Beispiel die 20-jährige Abiturientin und der 24-jährige Referendar sich ineinander verknallen. Solange jedoch das Fürsorge- und Obhutsverhältnis besteht, ist eine Liebesbeziehung tabu.
Lass dein soziales Umfeld/ deine Freunde von deinem Liebeskummer wissen.
Du musst dir nicht gleich wie ein_e Schwerverbrecher_in vorkommen, wenn du Gefühle für jemanden entwickelst, mit dem du per Gesetz nicht zusammen sein darfst.
„Verbotene“ Gedanken gehören zur psychischen Entwicklung, und die Gedanken sind ja bekanntlich frei. Du solltest sie aber nicht in dich hineinfressen, wenn sie dich beschäftigen oder belasten. Deine beste Freundin oder dein bester Freund bieten sich bestimmt als vertrauensvolle_r Gesprächspartner_in an. Unglücklich verliebt zu sein ruft fast so schlimme Gefühle hervor wie eine Trennung. Was dann gegen den Herzschmerz hilft, ist Ablenkung.
Die zehn Tipps gegen Liebeskummer findest du im Netz und in den guten alten Jugendzeitschriften.
Das sagt das Gesetz.
Das Jugendschutzgesetz beschäftigt sich mit Themen wie Alkohol-, Zigarettenkonsum und Ausgehzeiten von Schutzbefohlenen. Aber Antworten auf Fragen wie „Ab welchem Alter ist Sex legal?“ oder „Mit wem darf ich überhaupt Sex haben?“ finden sich im Strafgesetzbuch. Es geht nicht nur darum, wie alt jemand ist, wenn er oder sie Sex hat. Vielmehr ist entscheidend, wie alt der Partner ist. Die „Schutzaltersgrenze“ für Sex liegt in Deutschland bei 14 Jahren. Ab dann dürfen Jugendliche laut Gesetz Sex haben. Dadurch sollen Kinder vor sexuellen Übergriffen durch ältere Personen geschützt werden. Sollten jedoch zwei 13-Jährige einvernehmlichen Sex haben, müssen sie keine Konsequenzen fürchten – sie sind noch nicht strafmündig.
Aufgepasst: 14-Jährige dürfen zwar legal Sex haben, aber nicht mit einer Person beliebigen Alters. Und Volljährige müssen sich darüber im Klaren sein, dass Sex mit Minderjährigen nicht erlaubt ist. In besonderem Maße gilt dieser Grundsatz für Ausbilder_innen, Gasteltern und eben Lehrer_innen, denen Schutzbefohlene unterstellt sind. Du darfst also weiter von deinem Lehrer oder deiner Lehrerin träumen, aber leider nichts deswegen unternehmen – ist die Versuchung auch noch so groß. Kurz gesagt: Es ist egal, in wen du verliebt bist, denn dafür kannst du nichts. Aber du darfst nicht mit jedem was anfangen, vor allem nicht, bevor du 18 bist.